ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Clevere Nuss IT
Stand: Jänner 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und sonstigen Leistungen von Clevere Nuss IT e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, auch wenn bei Vertragsabschluss im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Schriftform.
Angebote, Konzepte und sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers und dürfen ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung (Angebot, Vertrag oder separatem Service Level Agreement).
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen nach dem Stand der Technik:
• Microsoft 365-Beratung und -Implementierung (Planung, Einrichtung, Migration, laufende Optimierung)
• IT-Beratung und Konzeption (Stunden- und Projektbasis)
• Schulungen, Workshops und Beratung zu Social Engineering Prävention und IT-Sicherheitsbewusstsein
• Schulungen und Workshops zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Microsoft 365 für Unternehmen
Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht im Standardumfang enthalten:
• Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr)
• Vor-Ort-Einsätze, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden
• Lizenzen und Hardware (werden separat fakturiert)
• Vor- und Nachbereitungsaufwand für Schulungen und Workshops, sofern nicht gesondert vereinbart
• Leistungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter erforderlich werden
Leistungsänderungen während eines laufenden Projekts oder nach Beauftragung eines Workshops (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Seiten verbindlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an geeignete Subunternehmer oder Co-Trainer zu vergeben; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stundensätze, Tagespauschalen und Projektpauschalen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Reisezeiten werden ab dem Standort des Auftragnehmers zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
Reisespesen (Fahrtkosten, allfällige Übernachtungskosten) werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) sowie eine Mahnpauschale von € 40,– je Mahnung berechnet.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu unterbrechen und sämtliche noch offene Entgelte sofort fällig zu stellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder sonstige Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei größeren Projektaufträgen.
Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit einer vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig mit allen für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugängen und Unterlagen zu versorgen und sicherzustellen, dass ein autorisierter Ansprechpartner erreichbar ist.
Vereinbarte Termine, zu denen der Auftraggeber Mitwirkungsleistungen zu erbringen hat, sind einzuhalten.
Nicht eingehaltene Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich abzusagen; andernfalls kann der vereinbarte Aufwand vollumfänglich verrechnet werden.
Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Projektzeitpläne verschieben sich entsprechend.
Entstehende Mehraufwände werden nach den geltenden Stundensätzen gesondert verrechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn jeglicher Arbeiten des Auftragnehmers eine vollständige und aktuelle Datensicherung vorzunehmen und diese auf eigene Kosten so zu verwahren, dass Daten bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Leistungserbringung. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Für Mängel, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter), entfällt die Gewährleistungspflicht.
Aufgetretene Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu melden.
Durch verspätete Meldung entstehende Mehraufwände bei der Fehlerbehebung trägt der Auftraggeber.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Fälle groben Verschuldens beschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettohonorar beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden – insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
Bei Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 1 UGB.
Die Haftungsbeschränkung auf grobes Verschulden ist im B2B-Bereich nach österreichischem Recht (§ 879 ABGB) grundsätzlich zulässig.
§ 7 Datenschutz
Zur Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet.
Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter gemäß Art.
28 DSGVO; es ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der DSGVO einzuhalten.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offenzulegen sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Konfigurationen) unterliegen dem Urheberrecht.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Weiterlizenzierung oder Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen abzuwerben oder deren Abwerbung durch Dritte zu fördern.
Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts der betreffenden Person zu leisten.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Zahlungsverzug (über 30 Tage), wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten oder Insolvenz einer Partei.
Die Kündigung hat schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Bei Vertragsende sind alle vom Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Dokumentationen durch den Auftraggeber unverzüglich zurückzugeben.
§ 12 Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt – z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Streik, hoheitliche Eingriffe, Ausfall von Strom- oder Telekommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse – nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers in Vorarlberg, Österreich.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.